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Erste Hilfe bei Scheidung

Erste Hilfe bei Scheidung

Auf eine Scheidung ist niemand vorbereitet. Checklisten bieten erste Hilfe.

Auf eine Scheidung im Leben ist niemand vorbereitet. Umso wichtiger ist es, gut verständliche und aktuelle Informationen zu erhalten. Die kostenlosen Checklisten von Scheidung.de sind der ideale Einstieg ist das Thema.

Woher erhalte ich Unterstützung?

Wenn Scheidung ein Thema zwischen Paaren geworden ist, sollten sich Beide gut informieren. Wenn sich beide Seiten einig sind, dann genügt es, ein Anwalt zu beauftragen. Das spart Kosten und Zeit. Wenn Streit um Sorgerecht, Eigentum und Unterhalt absehbar ist, dann benötigen beide Partner je einen Familienrechtsanwalt. Eine moderne Alternative, den Streit positiv zu kanalisieren ist die Mediation.

Wie ist der Ablauf bei einem Scheidungsverfahren?

Zuerst einmal muss man sich sicher sein, die Scheidung überhaupt zu wollen. Wenn das der Fall ist, muss ein Trennungsjahr eingehalten werden. Das kann auch in der selben Wohnung (oder Haus) geschehen, vorausgesetzt es erfolgt eine „Trennung von Bett und Tisch“. Wenn die Partner sich einig sind hinsichtlich Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensverteilung, kann das Scheidungsverfahren in 3-6 Monaten abgeschlossen sein. Ansonsten dauert es viel länger und wird viel teurer.

Was kostet eine Scheidung?

Eine Scheidung kostet im Durchschnitt zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Grundlage der Berechnung ist der sogenannte Verfahrenswert (auch Streitwert genannt), eine fiktive Größe, nach der die Scheidungskosten berechnet werden. Ein Vergleich von mehreren Anbietern/Anwälten kann Kosten sparen: Es kann gut sein, dass Anwälte verschiedene Preise für die Scheidung angeben!

Wer darf in der Immobilien bleiben?

Grundsätzlich haben beide Partner das gleiche Recht in der Wohnung zu bleiben. Wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer Eigentümer der Immobilie ist, spielt hier keine Rolle.

Wann sind wir geschieden?

Seit dem 01.09.2009 heißt die Entscheidung des Familiengerichts über die Scheidung nicht mehr „Scheidungsurteil“, sondern „Scheidungsbeschluss“. Der Scheidungsbeschluss kann schon im Scheidungstermin vor Gericht rechtskräftig werden, wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind und auf Rechtsmittel (Beschwerde) verzichtet wird. Erst mit dem rechtskräftigen Beschluss kann eine neue Ehe eingegangen und der Mädchenname wieder angenommen werden.

Weitere kostenlose Checklisten gibt es zum Download unter:

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Pressemeldung

Datum:

Bewertung:

Donnerstag, 6. März 2014

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