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Die Ehe für alle – was Sie wissen sollten, was sich für Lebenspartner ändert

Die Ehe für alle – was Sie wissen sollten, was sich für Lebenspartner ändert

Der Deutsche Bundestag hatte im Juni 2017 die „Ehe für alle“ beschlossen und damit die Möglichkeit eröffnet, dass auch gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Oktober 2017 eine Ehe begründen können.

In § 1353 S. 1 BGB hieß es früher: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ zu. Jetzt steht dort: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Eine geringfügige Textänderung mit großer Auswirkung.

Soweit zwei gleichgeschlechtliche Partner bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, bleibt die Lebenspartnerschaft als solche bestehen. Sie sind keineswegs verpflichtet, ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Sie können es jedoch.

Ergänzend wurde im Lebenspartnerschaftsgesetz § 20a eingefügt: „Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden“.

Laut Statistik (Destatis Statistisches Bundesamt) lebten im Jahr 2015 in Deutschland etwa 94.000 Paare in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Davon wiederum lebten mit ca. 43.000 Paaren 46 % in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Da die Statistik auf Antworten von Betroffenen beruht, gehen Schätzungen davon aus, dass es in Deutschland im Jahr 2014 ca. 223.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gegeben haben dürfte. 2016 wurden 1.238 eingetragene Lebenspartnerschaften aufgehoben. Demgegenüber gab es im Hinblick auf Ehen 400.115 Eheschließungen und 162.397 Scheidungen. Weitere Infos auf www.Scheidung.de

Die Ehe für alle – was Sie wissen sollten, was sich für Lebenspartner ändert

Pressemeldung

Datum:

Bewertung:

Freitag, 9. März 2018

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